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   VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98   

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VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98 (https://dejure.org/1998,13673)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98 (https://dejure.org/1998,13673)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - VerfGH 26 A/98, 26/98 (https://dejure.org/1998,13673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer weiteren ausländerrechtlichen Duldung trotz Straffälligkeit des Antragstellers; Erlass einer Zwischenverfügung zur Verhinderung einer geplanten Abschiebung eines bosnischen Staatsangehörigen; Verhinderung der Rückkehr durch diskriminierende ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer weiteren ausländerrechtlichen Duldung trotz Straffälligkeit des Antragstellers; Erlass einer Zwischenverfügung zur Verhinderung einer geplanten Abschiebung eines bosnischen Staatsangehörigen; Verhinderung der Rückkehr durch diskriminierende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 15 Abs. 5 Satz 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1332
  • NVwZ 2000, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit ist erst dann ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB, wenn sie willkürlich ist (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGE 87, 282 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Es ist daher von den Gerichten des Landes Berlin auch in den auf Bundesrecht beruhenden gerichtlichen Verfahren zu beachten (BVerfGE 96, 345).

    Dementsprechend ist der Verfassungsgerichtshof befugt, im Rahmen der Verfassungsbeschwerde die in bundesrechtlich geregelten Verfahren ergehenden Entscheidungen der Berliner Gerichte auf ihre Vereinbarkeit u. a. mit den verfahrensrechtlichen Grundrechten der Verfassung von Berlin zu überprüfen, soweit diese mit Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (st. Rspr. seit Beschluss vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44; ebenso BVerfGE 96, 345).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die die Zuständigkeitsverletzung begründende gerichtliche Entscheidung nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 19, 38 ).

    Einzuräumen ist, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter dadurch verletzt werden kann, dass ein Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht bejaht oder verneint und dadurch eine Verschiebung der gesetzlichen Zuständigkeit im Einzelfall zum Nachteil einer Prozesspartei bewirkt (vgl. zum Bundesrecht ebenso BVerfG, u. a. Beschlüsse vom 26. Februar 1954 - 1 BvR 537/53 - BVerfGE 3, 359 und vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 sowie u. a. Leibholz/Rinck/ Hesselberger, Grundgesetz, Art. 101 Rn. 206).

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 68/94

    Arbeitsgerichtliche Ablehnung des Anspruchs auf Fortsetzung eines wegen Mauerbaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte gerichtliche Zuständigkeitsentscheidung willkürlich ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, statt vieler Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282 ), d. h. wenn - in einem Fall der hier vorliegenden Art - die Auffassung des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach dem einschlägigen Verfahrensrecht .zur Entscheidung berufen, "im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist" (vgl. zu dieser Bezeichnung der durch das verfassungsrechtliche Willkürverbot gezogenen Grenze die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 , vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 und vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Dies bedeutet nicht nur, dass von Verfassungs wegen allgemeine Regelungen darüber bestehen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung eines Rechtsstreits berufen ist, sondern bedeutet auch, dass im Einzelfall kein anderes Gericht entscheiden darf als dasjenige, das in den allgemeinen Normen der Gesetze und sonstigen Vorschriften dafür vorgesehen ist (vgl. zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGE 48 ,246 ; 21, 139 ).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Einzuräumen ist, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter dadurch verletzt werden kann, dass ein Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht bejaht oder verneint und dadurch eine Verschiebung der gesetzlichen Zuständigkeit im Einzelfall zum Nachteil einer Prozesspartei bewirkt (vgl. zum Bundesrecht ebenso BVerfG, u. a. Beschlüsse vom 26. Februar 1954 - 1 BvR 537/53 - BVerfGE 3, 359 und vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 sowie u. a. Leibholz/Rinck/ Hesselberger, Grundgesetz, Art. 101 Rn. 206).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
    Dementsprechend ist der Verfassungsgerichtshof befugt, im Rahmen der Verfassungsbeschwerde die in bundesrechtlich geregelten Verfahren ergehenden Entscheidungen der Berliner Gerichte auf ihre Vereinbarkeit u. a. mit den verfahrensrechtlichen Grundrechten der Verfassung von Berlin zu überprüfen, soweit diese mit Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (st. Rspr. seit Beschluss vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44; ebenso BVerfGE 96, 345).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 11 S 3301/96

    Zur Aussetzung einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina

  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 2086/94

    Beamtenrecht: Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 10 B 2434/96

    Zwischenentscheidung; Verwaltungsgericht; Aufschiebende Wirkung eines

  • OVG Hamburg, 10.03.1988 - Bs V 10/88
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 282/03

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf Waffengleichheit vor

    Soweit andere Landesverfassungsgerichte sich für die Überprüfung der Anwendung materiellen Bundesrechts an den grundrechtlichen Normen der Landesverfassungen - entscheidungserheblich - für unzuständig bzw. für nur eingeschränkt zuständig gehalten haben, bildeten insoweit - anders als vorliegend - materielle Grundrechte der Landesverfassungen den Prüfungsmaßstab (s. zum Stand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVerfGH BayVBl 2002, 696 [zitiert nach juris] und 2003, 205 [zitiert nach juris]; VerfGH Berlin LVerfGE 9, 59; 12, 15; NZM 2003, 593; HessStGH LVerfGE 9, 195; NZM 1999, 1088 [zitiert nach juris]; Beschlüsse vom 11. November 1998 - P.St. 1346 - und vom 3. Mai 1999 - P.St. 1384 - Rh-PfVerfGH Beschluß vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 - SächsVerfGH LVerfGE 8, 320; 9, 250; SächsVBl 2003, 165; NJW 1999, 51; ThürVerfGH Beschlüsse vom 3. Mai 2001 - VerfGH 6/98 - und vom 15. März 2001 - VerfGH 19/00 - vgl. auch Übersicht bei Clausen, Landesverfassungsbeschwerde und Bundesstaatsgewalt, S. 28 ff.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 87, 282 m. w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2017 - 13 ME 170/17

    Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses zur Aussetzung der Abschiebung und zur

    Derartige Zwischenentscheidungen, die eine die Instanz abschließende Sachentscheidung gerade nicht enthalten (vgl. VerfGH Berlin, Beschl. v. 6.10.1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1333), haben maßgeblich verfahrensleitenden Charakter.
  • OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 48/02

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Voraussetzungen einer Zwischenverfügung

    Der Senat ist daher nicht befugt, die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung an sich zu ziehen und selbst eine den Instanzenzug abschließende Sachentscheidung zu treffen, mag dies auch mit einer gewissen Verzögerung des Eilverfahrens verbunden sein (wie hier BerlVerfGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1333; OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Dezember 1992 - 2 W 36/92 -, NVwZ-RR 1993, 391, 391; vgl. auch Sondervotum Prof. Dr. Driehaus und Töpfer zu BerlVerfGH, a. a. O., NVwZ 1999, 1333 f.; a. A. VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 3 ZE 99.3632, 3 ZE 99.3632 -, BayVBl. 2000, 347, 348).
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Dieses Gebot bedeutet u. a., dass im Einzelfall kein anderes Gericht entscheiden darf als dasjenige, das nach den allgemeinen Normen der Gesetze und sonstigen Vorschriften dafür vorgesehen ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 84/06

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

    Die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit stellt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung erst dann einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB bzw. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ; Beschluss vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 37/01
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N. ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 4 M 38/01

    Zulässigkeit einer Zwischenentscheidung mit vorläufigem Charakter;

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OVG Münster an (Beschl. v. 20.04.1999 - 13 B 743/99 -, NVwZ 1999, 785; aA OVG Berlin, Beschl. v. 03.02.1998 - 8 S 184/97 -, NVwZ-RR 1999, 212; zum Meinungsstand in Rspr. u. Lit. vgl. Sondervotum zum Beschl. des BerlVerfGH v. 06.10.1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1334).
  • OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 49/02

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

    Der Senat ist daher nicht befugt, die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung an sich zu ziehen und selbst eine den Instanzenzug abschließende Sachentscheidung zu treffen, mag dies auch mit einer gewissen Verzögerung des Eilverfahrens verbunden sein (wie hier BerlVerfGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 26 A/98, 26/98 -, NVwZ 1999, 1332, 1333; OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Dezember 1992 - 2 W 36/92 -, NVwZ-RR 1993, 391, 391; vgl. auch Sondervotum Prof. Dr. Driehaus und Töpfer zu BerlVerfGH, a. a. O., NVwZ 1999, 1333 f.; a. A. VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 3 ZE 99.3632, 3 ZE 99.3632 -, BayVBl. 2000, 347, 348).
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